Während des G7-Gipfels auf Schloss Elmau bei Garmisch-Partenkirchen (Sonntag 26.6. bis Dienstag, 28.6.2022) gibt es leider wieder ein Verbot jeder flugsportlichen Tätigkeit einschließlich Schulung, egal ob Übungshang oder Höhenflüge. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Die Flugverbotszone umfasst zwei ED-R, die unterschiedliche Ausdehnung und Aktivierungszeiten haben. Die ED-R „Schloss Elmau“ hat eine Ausdehnung von 30 NM um den Veranstaltungsort. Alle Alpen-Fluggebiete von Füssen bis zum Inntal liegen innerhalb. Die Fluggebiete im Oberallgäu und östlich des Inns (Chiemgau, Berchtesgadener Land) liegen außerhalb der ED-R und sind nicht vom Flugverbot betroffen. Die Aktivierungszeit der ED-R „Schloss Elmau“ ist: Sonntag, 26.6.2022 von 6 Uhr UTC (8 Uhr MESZ) bis Dienstag, 28.6.2022, 22 Uhr UTC (Mitternacht MESZ). Die zweite ED-R „Elmau gesamt“ hat eine Ausdehnung von 30 NM um den Flughafen MUC und einen Korridor zur ED-R „Schloss Elmau“).

Die Aktivierungszeit der ED-R „Elmau gesamt“ ist: Sonntag, 26.6.2022 von 6 Uhr UTC (8 Uhr MESZ) bis 13 Uhr UTC (15 Uhr MESZ) und Dienstag, 28.6.2022 9 Uhr UTC (11 Uhr MESZ) bis 22 Uhr UTC (Mitternacht MESZ). Alle offiziellen Informationen zu den Aktivierungszeiten sowie die ICAO-Karte mit Beschränkungsgebiet in der NfL 2022-1-2501 vom 14.04.2022 (pdf).
Für die an die ED-R’s angrenzenden Fluggebiete in Österreich liegen uns derzeit noch keine Informationen zu Flugverboten vor.

Zum Thema Groundhandling: Das Verbot bezieht sich auf alle Art von Flügen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Koordinator bei der Planungsgruppe der Polizei wurde festgehalten: Wird der Boden nicht verlassen, ist die Tätigkeit nicht vom Flugverbot betroffen. Jegliches Abheben muss jedoch ausgeschlossen sein. Es besteht die Gefahr, dass die Polizei bei einer Kontrolle (und sie werden viel kontrollieren) Groundhandling nicht als erlaubte, „erdgebundene“ Tätigkeit erkennt, sondern für eine verbotene Flug-Betätigung hält. Z.B. als Landung nach einem Flug. Es kann zu einer Personalien-Feststellung und u.U. auch zu einer vorübergehenden Sicherstellung der Flugausrüstung kommen, bis der Sachverhalt geklärt ist. Je näher sich der „Tatort“ an den sensiblen Orten (Schloss Elmau und Flughafen MUC) befindet, desto wachsamer werden die Ordnungskräfte sein.
Der DHV will ausdrücklich keine Empfehlung für oder gegen Groundhandling an den betreffenden Tagen in den ED-R’s geben. Das liegt in der Eigenverantwortung der Piloten und Flugschulen. Der DHV hat der Planungsgruppe der Polizei die DHV-Behörden-Telefonnummer zur Verwendung für die Polizeidienststellen gegeben, sodass unsererseits fachliche Rückfragen, z.B. von kontrollierenden Polizeibeamten, kurzfristig geklärt werden können.

 

 

 

 

 

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