AGBs

Ein paar Paragraphen müssen sein: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 1 Ausbildung Alle Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Massgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule. Sicherheitstrainings,Schnupperkurse, Grundkurse und A-Schein-Ausbildungen werden im Rahmen von Kooperationen durchgeführt. Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen. Sollte der Teilnehmer diese Regeln, Anordnungen und Einzelanweisungen nicht unverzüglich nachgekommen sein, kann der Kursteilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt ein Fluglehrer fest, dass ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht zum Gleitschirmfliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Kurs ausschließen. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in einem solchen Fall nicht.

§ 2 Teilnehmer und Ausbildungsziel Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Gesundheit sind Voraussetzung. Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. im DAEC aus. Die Mindestteilnehmerzahl bei regulären Flugkursen beträgt 3 Personen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, kann die Flugschule kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche hieraus gegen die Flugschule und ihren Inhaber sind ausgeschlossen.

§ 3 Ausbildungsmaterial der Flugschule und Haftung des Schülers Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung berechnet. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden. Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen. Jede Beschädigung oder Verlust der Leihausrüstung ist dem Leihgeber sofort schriftlich anzuzeigen. Sollte es zu einer Beschädigung oder einem Verlust der Ausrüstung kommen, wird zusätzlich ein Schadensersatz für den Nutzungsausfall für den Zeitraum der Reparatur/Wiederbeschaffung fällig. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.

§ 4 Anmeldung und Vertragsabschluss Die Anmeldung zum Kurs kann schriftlich, mündlich, per E-Mail, oder per Fax erfolgen. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von 50% je nach gebuchtem Kurs fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung bei der Flugschule eingehen muss. Erst mit Eingang der Anzahlung kommt es zum Vertragsabschluss und es kann eine Platzreservierung im Kurs erfolgen. Die restliche Kursgebühr ist bis zum Kursbeginn zu entrichten. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Kann die Flugschule einen Antragsteller nicht annehmen, so wird der gesamte eingezahlte Betrag zurückerstattet. Zahlungen erfolgen nur in Euro. Wird das Kursprogramm der Flugschule nach Beginn des Kurses während eines Zeitraumes von 12 Monaten vom Schüler nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch auf Weiterschulung und das Ausbildungsverhältnis erlischt. Dies gilt nicht, wenn der Schüler eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit der Flugschule getroffen hat.

§ 5 Kursgebühren Die Kursgebühren richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm. Die aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, außer es wird ausdrücklich in der Ausschreibung erwähnt. Scheidet ein Kursteilnehmer aus eigenen Gründen während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Nach der Beendigung der erforderlichen Ausbildungsflüge und mit dem Kursabschluss werden Kurswiederholungen und Nachschulungen pro Flug extra berechnet. Der Gerichtsstand ist Pfronten.

§ 6 Kündigung durch den Flugschüler Der Ausbildungsvertrag und die Anmeldung können bis 14Tage vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Erscheint der Schüler ohne Angabe von Gründen nicht zum Kurs, wird das als Kündigung betrachtet und die Anzahlung zur Deckung der entstandenen Unkosten einbehalten. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Um dies zu vermeiden, kann der Schüler eine Ersatzperson senden, die an seiner Stelle den Kurs besucht.

Bei Rücktritt einer verbindlich gebuchten Veranstaltung fallen folgende Gebühren an:

X bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 35 Euro (10 Euro bei Schnupperkursen) Stornogebühr
12 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Reise-/Kurspreises
4 bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Reise-/Kurspreises
3 bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Reise-/Kurspreises
14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70% des Reise-/Kurspreises
7 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtantritt: 100% des Reise-/Kurspreises

§ 7 Kündigung durch die Flugschule Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn: · der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, · der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder · wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen.

§ 8 Versicherung des Flugschülers Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Scheidet ein Schüler aufgrund einer Verletzung während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren. Der Schüler kann eine eigene Unfall und eine Bergungskostenversicherung abschließen. Bergrettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers.

§ 9 Haftung der Flugschule Die Flugschule haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten und Beauftragten zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

§ 10 Termine Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den praktischen und theoretischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Die Flugschule kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren.

§ 11 Ort und Wetterverhältnisse Dem Fluglehrer bleibt es überlassen, den Ort der Durchführung unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse zu bestimmen. Entsprechende Abweichungen von den vorherigen Ankündigungen bleiben vorbehalten. Sollte es daher wetterbedingt während der Schulung zu Terminverschiebungen oder sogar zum Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler. Es kann nur zu einem anderen Termin innerhalb 12 Monaten weitergeschult werden.

§ 12 Tandem Gutschein für Tandemflüge Der Tandem Gutschein berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Tandemflug durch die Flugschule oder ihre Partnerunternehmen. Der Gutschein behält seine Gültigkeit für 36 Monate nach Erwerb. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt er. Ausnahmen können im Einzelfall mit der Flugschule schriftlich vereinbart werden. Bei Verlust des Tandem Gutschein erfolgt keine Erstattung.

§ 13 Reisen, Seminare Bei Reisen und Seminaren, die bei der Flugschule gebucht werden, wird mit der Anmeldung eine Anzahlung von Euro 150,00 fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Anmeldung bei der Flugschule eingehen muss. Erst mit Eingang der Anzahlung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich und es kann eine Platzreservierung erfolgen. Die restliche Kursgebühr ist bis zur Reise / Seminarbeginn zu entrichten. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Zahlungen erfolgen nur in Euro. Bei Rücktritt muss ein Teil der Reisekosten einbehalten werden, um die Unkosten der Flugschule zu decken, gestaffelt wie folgend:

bis 30 Tage vor Reisebeginn: Euro 50,00 ·

bis 20 Tage vor Reisebeginn 50 % der Reisekosten ·

bis 10 Tage vor Reisebeginn 75 % der Reisekosten ·

ab 5 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Betrag einbehalten.

Um diese Reiserücktrittskosten zu vermeiden, hat der Teilnehmer aber die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Flugreisen gelten die Vertragsbestimmungen des Veranstalters bzw. der Fluggesellschaft. Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung incl. Krankenrücktransport abzuschließen. Die Mindestteilnehmerzahl bei regulären Reisen und Seminaren beträgt 6 Personen.

§ 14 Nebenabreden Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.

§15 Salvatorische Klausel Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

§16 Haftungsausschluss Die Inhalte unserer Webseite werden von uns mit größter Sorgfalt erstellt und in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Trotzdem können wir keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Im Falle einer unbeabsichtigten Copyrightverletzung wird das entsprechende Objekt unverzüglich nach Benachrichtigung von der Seite entfernt. Des Weiteren haften wir nicht für die Inhalte von Webseiten Dritter, auf die über Hyperlink ein Zugriff zu unserer Webseite besteht. Wir übernehmen auch keine Haftung für mittelbar oder unmittelbar verursachte Schäden, die durch Verwendung der von uns bereitgestellten Informationen entstehen könnten. Hinweis gemäß §33 BDSG: Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert.

§17 Tandemflüge Rücktritt von Kunde / Stornierung / Terminverschiebung

1. Der Teilnehmer kann bis Beginn des Erlebnisses jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Beim Rücktritt nach bereits erfolgter Buchung eines Erlebnisses beim Veranstalter erfolgt die Rücktrittsentschädigung, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Leistung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises:

ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 40%, mindestens jedoch 50 Euro

vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn: 45%

vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 50%

vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 65%

vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 75%

ab dem Tag (des Beginns): 95%.

Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %.

2. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Wetterbedingte Terminverschiebungen berechtigen nicht zur Stornierung.

3. Es wird eine maximale Verspätung des Passgiers von 15 Minuten akzeptiert. Andernfalls verfällt der Gutschein.

4. Im Falle einer charakterlichen Nichteignung des Passagiers liegt es im Ermessen der jeweiligen Piloten, den Flug nicht anzutreten. In diesem Fall verfällt der Gutschein. 5. Im Falle einer Erkrankung besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf eine Terminverschiebung oder Rückerstattung, da der Gutschein übertragbar ist.

6. Eine Rückgabe von Gutscheinen über das Gesetzliche Widerrufrecht hinaus (14 Tage) ist ausgeschlossen .

7. Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig, denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders.Die gesetzliche Regelung zur Gültigkeit. Grundsätzlich ist ein Gutschein nicht unbegrenzt, sondern ist drei Jahre gültig. Zumindest dann, wenn keine anderslautende Befristung darauf vermerkt ist. Denn dann gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 und § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§18 Hinweise / Abmahnungen: Wir erstellen unsere Seiten mit größter Sorgfalt und würden keinesfalls absichtlich gegen geltendes Recht verstoßen. Im Falle von Abmahnungen gegen geltendes Gesetz bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. Unberechtigte Abmahnungen und/oder Unterlassungserklärungen können mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet werden.

§19 Streitschlichtung Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. §20 Höhere Gewalt Im Falle einer Absage eines Tandemflugs , die durch äussere Umstände (Bahnschliessung, behördliche Anodnungen bedingt durch den Coronavirus) erforderlich ist, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. §21 Verleih Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes liegt die Haftung beim Leihnehmer. Im deutschen Zivilrecht wird der Leihvertrag durch die §§ 598 bis 606 BGB geregelt. Die Vertragsparteien heißen Leihgeber oder Verleiher als Eigentümer der zu verleihenden Sache und Leihnehmer oder Entleiher. Durch den Leihvertrag bleibt der Verleiher Eigentümer und wird zum mittelbaren Besitzer, der Entleiher wird unmittelbarer Besitzer der Sache. Das Gesetz geht in § 604 Abs. 1 BGB von einer befristeten Leihe aus. Nach Ablauf der Leihzeit oder nach Kündigung durch den Verleiher hat der Entleiher dem Verleiher die entliehene Sache zurückzugeben (§ 604 Abs. 1 BGB). Im Gegensatz zum Darlehensvertrag ist bei der Leihe dieselbe Sache zurückzugeben. Während der Leihzeit darf die Sache vom Entleiher nur vertragsgemäß gebraucht werden; er ist nicht berechtigt, die Sache an Dritte weiterzugeben (§ 603 BGB). Der Entleiher muss keinen Ersatz für Abnutzungen und Verschlechterungen an der Leihsache leisten, wenn diese aus dem vertragsgemäßen Gebrauch herrühren. Bei Schäden durch nicht vertragsgemäßen Verbrauch richtet sich die Haftung des Entleihers nach dem allgemeinen Schadensersatzrecht. Der Verleiher hat hingegen gemäß § 599 BGB nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Weiterhin muss der Verleiher bei einem Schadenseintritt beim Entleiher für den Schaden aufkommen, wenn er arglistig einen Mangel an der Sache verschwiegen hat, § 600 BGB. Der Entleiher ist verpflichtet die Leihsache beim Rückversand entsprechend ihres Wertes zu versichern.