Nach Ansicht des DHVs ist eine übergeordnete Schließung der Fluggelände nicht länger geboten, sobald die derzeit deutschlandweit noch angespannte Lage sich entspannt hat, wie sich aktuell abzeichnet. Sie beabsichtigen deshalb, die Anordnung des Ruhens zum 20.04.2020 aufzuheben. Von der Anordnung wollen wir zu einer Empfehlung an die Geländehalter wechseln, wonach grundsätzlich kein Flugbetrieb stattfinden soll, er aber unter Berücksichtigung der regionalen Lage und unter Beachtung der Infektionsschutz-Bestimmungen ausnahmsweise und erforderlichenfalls in eingeschränktem Umfang ermöglicht werden kann. Hier der vollständige Beitrag des DHVs und das neueste Update.
Nun bleibt es abzuwarten in wieweit die Geländehalter und die Landesregierung dieser Empfehlung folgen werden.
Wir halten euch auf dem Laufenden…bleibt gesund und frohe Ostern!