Ein großer Lichtblick in der vergangenen Woche war der Beschluss der 44. Sportminister Konferenz der Bundesländer. Wörtlich: „Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden, sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5 – 2 Meter), kontaktfrei durchgeführt werden….. .“
Dreh- und Angelpunkt ist immer wieder die Frage, ob ein Startplatz eine Sportstätte ist. Juristen betrachten dies mehrheitlich als eine Sportstätte, obwohl wir das differenzierter sehen. In der Regel sind Startplätze landwirtschaftlich genutzte Wiesen. Im Vergleich: Landstraßen werden ja auch nicht zu einer Sportstätte, weil man dort mit einem Rennrad trainiert. Mit dem Beschluss der Sportministerkonferenz und der angekündigten Öffnung ist diese Frage dann aber auch hoffentlich bald nicht mehr für die Aufnahme des Flugbetriebs entscheidend.
Leider wurde der Beschluss der Sportministerkonferenz am Donnerstag, 30.4. bei der Beratung der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten noch nicht umgesetzt. Der Sport soll jedoch am Mittwoch, 6. Mai, verbindlich auf die Tagesordnung. Wir und die anderen Verbände rechnen fest damit, dass dies zügig in den Ländern umgesetzt wird. Somit ist Licht am Horizont. Damit wäre der Weg frei, dass in allen Bundesländern der Flugbetrieb (auch der Schleppbetrieb) wieder aufgenommen werden kann.
Alle Geländehalter müssen bei Aufnahme des Flugbetriebs ein paar wichtige Dinge umsetzen und beachten. Hier die wichtigsten Punkte:
· Informiert Euch über die Regelungen und Anordnungen in Eurem Bundesland und Landkreis und gebt das an Eure Piloten weiter.
· Informiert Mitglieder und Gastpiloten über die speziellen Corona-Regelungen in Eurem Fluggebiet (z.B. über Homepage, Informationen an Start- und Landeplatz).
· Sprecht Eure Piloten gezielt an, wenn Euch Probleme auffallen (z.B. wenn Abstandsregelungen nicht eingehalten werden).
· An Tagen mit hohem Flugaufkommen empfehlen wir die Einrichtung eines Startleiterdienstes. Bittet alle Vereinspiloten mitzumachen und aktiv zu werden, wenn Dinge aus dem Ruder laufen.
· Wir empfehlen dringend ein Flugbuch zu führen. Damit ist nachverfolgbar, wer in dem Gelände geflogen ist (Datenschutz ist zu beachten).
· Auf Vereinsaktivitäten verzichten, Gruppenbildung ist zu vermeiden.
· Shuttlefahrten vermeiden (hier ist Abstandhalten schwer möglich)
· KFZ-Parksituation checken (wildes Parken verschlechtert die Akzeptanz)
· Defensiv Fliegen, um Unfälle zu vermeiden
Zukunft des gewerblichen Tandemfliegens ….das Konzept vom DHV
– Unterschriftlich Freiheit von Erkältungs-Symptomen bestätigen lassen, auch selbst einen kritischen Blick auf den Passagier werfen. Zweifel? Flug canceln!
– An Start- und Landeplatz achtet der Pilot aktiv auf die Einhaltung der Abstandsregeln seines Passagiers zu anderen Personen.
– Zuschauer werden konsequent ferngehalten, auch Begleiter des Passagiers.
– Personen-Orts- und Zeitdaten festhalten, für den Fall einer Infektions-Nachverfolgung.
– Briefing, Paperwork (Unterschrift Beförderungsvertrag, Zahlung), Startleiter-Tätigkeit (bei Winden-Schleppstart) berührungslos (2 m Abstand)
– Bei der Beurteilung der Start- und Flugbedingungen gilt: Fehlstart- und Unfallvermeidung hat absolute Priorität!
– Bei Startvorbereitungen und Flug, bis nach dem Ablegen der Ausrüstung am Landeplatz tragen Pilot und Passagier (und eventuell eingesetzte Starthelfer) immer Mund- und Nasenschutz sowie desinfizierte, eigene Handschuhe oder Einmal-Handschuhe. Es ist sicherzustellen, dass der Passagier Ausrüstungsgegenstände nur berührt (auch beim Tragen eines Ausrüstungs-Packsacks, Halten der Gopro-Stange), wenn er auf diese Weise ausgestattet ist.
– Es sind nach Möglichkeit Helme mit Visier (nur Pilot) zu verwenden, ersatzweise Helm und Skibrille (Pilot und Passagier).
– Es sind nach Möglichkeit feste Tandemspreizen zu verwenden, um eine größere Distanz Pilot-Passagier zu erreichen
– Mit Leih-Helmen ist wie folgt zu verfahren: Nach Gebrauch zunächst sicher separat lagern, mit Corona-geeignetem Mittel, das für Flächen und Stoffe geeignet ist, desinfizieren und entsprechend der Herstelleranweisung einwirken/trocknen lassen. Erst danach wieder in Gebrauch nehmen. Vom Passagier verunreinigte Helme gesondert reinigen und desinfizieren.
– Passagier-Gurtzeuge regelmäßig reinigen, vom Passagier verunreinigte Gurtzeuge und andere Ausrüstungsgegenstände vor dem nächsten Gebrauch zusätzlich desinfizieren.
– Es sind Möglichkeiten zur Handhygiene (vor und nach dem Flug) und Desinfektion sicherstellen.
Sich bei einem Tandemflug die Welt von oben anzusehen ist ein unvergessliches Erlebnis. Einen Tandemflug könnt ihr bei uns ganz einfach hier buchen. Ihr fliegt frei wie ein Vogel über das Alpenvorland in Pfronten mit einem staatlich geprüften Tandempiloten. Die Piloten der Flugschule Pfronten fliegen überwiegend mit Tandemschirmen von Dudek: der Orca 4 ist einer der derzeit Besten auf dem Markt. Zusammen mit Tandemgurtzeugen von Sup’Air sind also die besten Voraussetzungen gegeben, um den Start bei einem Tandemflug so einfach wie möglich zu machen. Und so geht es: Zuerst bestellt ihr einen Gutschein für einen Tandemflug in unserem Shop oder holt ihn direkt in der Flugschule Pfronten ab. Anschliessend könnt ihr hier einen Termin vereinbaren. Vor dem Tandemflug erfolgt natürlich noch eine Einweisung des Passagiers durch den Tandempiloten unmittelbar vorort. Auf Wunsch kann der Tandemflug bei entsprechender Thermik gegen einen Aufpreis in Höhe von 20 € entsprechend verlängert werden.